Ein einfaches Beispiel

Steigern Sie Ihren Umsatz und lassen Sie sich von Ihren Kunden beauftragen, sich auch um die Regulierung von Schäden im Sondereigentum bzw. Hausrat zu kümmern. Der Kunde kann die einzelnen Bearbeitungsschritte live verfolgen – wie bei einer Pizzalieferung.

Natürlich können alle Texte und Grafiken auf Ihre individuellen Anforderungen hin gestaltet / verändert werden.

Schadensmeldung Sondereigentum für Gebäudeversicherung

Absender Informationen

Angaben zum Objekt, bei dem der Schaden aufgetreten ist

Angaben zum Schaden

Auflistung der betroffenen Bauteile

Ich möchte mit diesem Formular die nachfolgenden Schäden an meinem Sondereigentum anzeigen und bitte um Einreichung bei der Gebäudeversicherung.

Ich bestätige, dass die betroffenen Bauteile vor dem Schaden in einem altersentsprechenden gebrauchten, jedoch funktionstüchtigen Zustand waren. Die Schäden sind nach keinem besten Wissen durch das vorstehende Schadensereignis entstanden. Eventuelle Vorschäden sind jeweils angegeben.

Bitte geben Sie nachfolgend jedes Bauteil an, das von dem Schaden betroffen ist. Klicken Sie hierfür auf "Bauteil hinzufügen".

Geschädigte Bauteile

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Hinweis

Bitte beachten Sie, dass Fotos für die Versicherung sehr wichtig sind, um den Schaden beurteilen zu können. Sie können die Hausverwaltung am Ende dieses Formulars mit der Aufnahme des Schadens beauftragen.

Hinweis

Als Hausverwaltung sind wir grundsätzlich nur für die Schäden am Gemeinschaftseigentum zuständig. Wenn wir die Bearbeitung von Schäden an Ihrem Sondereigentum vornehmen sollen, können Sie uns gern am Schluss dieser Schadensmeldung hierfür kostenpflichtig beauftragen.

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Alle Bauteile erfasst?

Bestätigung

Ich bestätige hiermit die Richtigkeit der vorstehenden Angaben. Ich weiß, dass falsche Angaben unter Umständen dazu führen können, dass der Wohnungseigentümergemeinschaft ein Schaden entsteht.

Ich beauftrage hiermit die Hausverwaltung auf Honorarbasis mit der administrativen Bearbeitung der für die Schadensregulierung durch die Versicherung erforderlichen Schritte sowie mit der Koordination der erforderlichen Handwerkerarbeiten mit mir bzw. mit meinen Mietern. Die Hausverwaltung wird ihre Leistungen nach Zeitaufwand abrechnen und hierbei ein Stundenhonorar von 60 €(inklusive MwSt.) berechnen. Die Abrechnung erfolgt je angefangene 15 Minuten.

Haftungsausschluss

Die Hausverwaltung übernimmt hierbei nur die administrative Bearbeitung. Soweit Handwerkerleistungen erbracht werden müssen, wird mir die Hausverwaltung nach entsprechender Freigabe durch die Versicherung die jeweiligen Kostenvoranschläge vorlegen; diese Kostenvoranschläge werden dann von mir geprüft und direkt bei dem jeweiligen Handwerksbetrieb beauftragt. Die Entscheidung über die Art und den Umfang der auszuführenden Arbeiten treffe ich mit der Beauftragung der jeweiligen Handwerksbetriebe selbst. Eine Haftung der Hausverwaltung für die Auswahl von Handwerksbetrieben, für die Vollständigkeit und/oder für die Qualität der ausgeführten Arbeiten oder jedwede andere Haftung, für Schäden, auf ein Verschulden der beauftragten Handwerker zurückzuführen sind, wird ausgeschlossen.

Mitwirkung und Abnahme

Als Eigentümer werde ich bei Fragen zur Ausführung der Arbeiten mitwirken und die Abnahme der Arbeiten nach Fertigstellung selbst veranlassen.

Ich nehme zur Kenntnis, dass die Hausverwaltung ausschließlich für das Gemeinschaftseigentum der Wohnungseigentümergemeinschaft zuständig ist. Soweit mein Sondereigentum / Hausrat betroffen ist, werde ich den Schaden selbst zu dokumentieren und Kostenvoranschläge für die Reparatur / Wiederherstellung der betroffenen Bauteile bei Handwerkern einholen. Schäden an meinem Sondereigentum, die der Hausverwaltung nicht eingereicht werden und für die keine Kostenvoranschläge vorliegen, können von der Versicherung nicht bearbeitet werden. Die Hausverwaltung wird die eingereichten Unterlagen ungeprüft an die Gebäudeversicherung weiterleiten.

Haftungsausschluss

Die Hausverwaltung übernimmt hierbei nur Weiterleitung der von Ihnen eingereichten Informationen. Eine Prüfung durch uns erfolgt nicht. Soweit Handwerkerleistungen erbracht werden müssen, wird mich die Hausverwaltung über die Freigabe der eingereichten Kostenvoranschläge informieren; die Beauftragung von Handwerkern und die Entscheidung über die Art und den Umfang der auszuführenden Arbeiten erfolgt ausschließlich durch mich selbst. Eine Haftung der Hausverwaltung für die Auswahl von Handwerksbetrieben, für die Vollständigkeit und/oder für die Qualität der ausgeführten Arbeiten oder jedwede andere Haftung, für Schäden, auf ein Verschulden der beauftragten Handwerker zurückzuführen sind, wird ausgeschlossen.

Hinweis:

Über die Anerkennung oder Ablehnung der Schadensregulierung entscheidet nicht die Hausverwaltung sondern ausschließlich die Versicherung. Eventuelle Äußerungen von Handwerkern oder Gutachtern sind nicht maßgeblich.

Die Bearbeitung von Schadensfällen durch die Versicherung kann längere Zeit in Anspruch nehmen; die Bearbeitung liegt außerhalb unseres Einflussbereichs. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Versicherung nicht alle Unterlagen entscheidungsreif vorliegen oder nicht alle Eigentümer / Bewohner an der Schadensregulierung gleichmäßig mitwirken.